Stand: 14. Oktober 2026 · Version 1.1
zwischen der BERYK Consulting GmbH, Friedrichstr. 155, 10117 Berlin („quupp“), und dem bei der Registrierung angegebenen Unternehmen („Kunde“).
1 Gegenstand
Diese Vereinbarung regelt den Schutz vertraulicher Informationen, die der Kunde quupp bei Nutzung der Plattform überlässt. Sie wird mit Abschluss der Registrierung Bestandteil des Nutzungsvertrags.
2 Vertrauliche Informationen
Vertraulich sind alle vom Kunden hochgeladenen Dokumente, deren Inhalte sowie die daraus erzeugten Analyseergebnisse, Bewertungen, Rückfragen und Projektdaten, unabhängig von einer Kennzeichnung. Dazu gehören auch Informationen Dritter, insbesondere der Auftraggeber des Kunden, die in diesen Unterlagen enthalten sind.
3 Pflichten von quupp
(1) quupp hält vertrauliche Informationen geheim und verwendet sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen.
(2) quupp gibt vertrauliche Informationen nur an die in Anlage 2 des AVV genannten Unterauftragsverarbeiter weiter, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Diese sind vertraglich zur Vertraulichkeit und zur Zweckbindung verpflichtet; eine Nutzung zum Training von KI-Modellen ist vertraglich ausgeschlossen.
(3) Personen, die für quupp tätig sind und Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten können, sind in Textform zur Vertraulichkeit verpflichtet.
(4) quupp schützt vertrauliche Informationen durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Anlage 1 des AVV.
(5) quupp verwendet vertrauliche Informationen nicht zum Training von KI-Modellen und wertet sie nicht für eigene Zwecke aus. Zulässig ist allein die Erhebung zusammengefasster Betriebskennzahlen ohne Dokumentinhalt und ohne Personenbezug gemäß § 5 AGB.
4 Ausnahmen
Die Pflichten nach Ziffer 3 gelten nicht für Informationen, die (a) bei Überlassung bereits öffentlich bekannt waren oder es ohne Verschulden von quupp werden, (b) quupp nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) quupp rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erhält, oder (d) quupp aufgrund gesetzlicher Pflicht oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenlegen muss. Im Fall (d) informiert quupp den Kunden, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich vorab und beschränkt die Offenlegung auf das Erforderliche.
5 Rechte
Alle Rechte an den vertraulichen Informationen verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. quupp erhält nur die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte nach den AGB.
6 Meldung von Verletzungen
quupp informiert den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach eigener Kenntnis, über jede Verletzung dieser Vereinbarung oder einen begründeten Verdacht darauf und unterstützt den Kunden bei der Aufklärung.
7 Löschung
Nach Löschung durch den Kunden oder nach Vertragsende löscht quupp vertrauliche Informationen gemäß den Fristen der Datenschutzerklärung, des § 10 AGB und der Ziffer 3.6 des AVV. Sicherungskopien werden nach 30 Tagen überschrieben. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt; insoweit gilt diese Vereinbarung fort.
8 Laufzeit
Diese Vereinbarung gilt ab Registrierung. Die Pflichten nach Ziffer 3 bestehen nach Vertragsende zeitlich unbegrenzt fort, solange die Informationen nicht unter Ziffer 4 fallen.
9 Rangfolge
Für personenbezogene Daten gilt vorrangig der AVV. Im Übrigen geht diese Vereinbarung bei Widersprüchen den AGB vor. Eine gesondert unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarung geht dieser Vereinbarung vor, soweit sie ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Gerichtsstand gilt § 12 Abs. 2 AGB. Die Haftung richtet sich nach § 9 AGB. Bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
